Beweissicherung-Lörrach

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"Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln besorgen lässt.

   
 

Das selbständige Beweisverfahren dient der Prozessbeschleunigung, da es eine relativ rasche Beweiserhebung ermöglicht. Weiterhin - da es auch ohne anhängigen Rechtsstreit durchgeführt werden kann - erleichtert es unter Umständen auch die außergerichtliche Einigung der Parteien und dient somit auch der Prozessökonomie.

   
 

Im selbständigen Beweisverfahren kann es nur um Tatsachenfeststellungen gehen. Entscheidungen mit rechtlicher Wertung können nicht getroffen werden.

     
 

Allerdings lässt obergerichtliche Rechtsprechung die Ermittlung einer "technischen Verursachungsquote" zu, wenn diese Grundlage von Vergleichsverhandlungen sein kann.

   
 

Von besonderer Bedeutung ist das selbstständige Beweisverfahren in zivilen baurechtlichen Streitigkeiten, kommt aber auch in anderen Zivilprozessen vor und kann sogar in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten durchgeführt werden."